Honorar
Mag. Klaus Philipp in Mattersburg, Burgenland

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Die Kosten meiner anwaltlichen Vertretungstätigkeit werden – wenn nicht anders vereinbart - nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet.

Für die Errichtung von Verträgen gelten sinngemäß die Bestimmungen des Notariatstarifgesetzes (NTG).

Um die Kostenbelastung für Sie möglichst gering zu halten, wird angeregt, im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung die Polizze zur Erstbesprechung mitzubringen, damit geprüft werden kann, ob es voraussichtlich zur Deckungsübernahme durch Ihren Rechtsschutzversicherer kommen wird.